Durchgepeitschte EEG-Novelle ist Energiewendebremse

25. Juni 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zu den Entwicklungen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt Dr. Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, wie die Große Koalition den Parlamentarischen Prozess bei der Novelle des EEG ausgehebelt hat. Die umfassenden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen auf rund 200 Seiten lagen erst zu Beginn der Wirtschaftsausschusssitzung vor. Darin waren völlig neue Aspekte eingefügt. Anschließend wurde diese Gesetzesfassung im Ausschuss durchgepeitscht, ohne dass die Abgeordneten ausreichend Zeit und Gelegenheit hatten, die Neuerungen zu prüfen und zu bewerten. Auch eine Debatte über die Änderungsanträge der Grünen lehnten die Abgeordneten der Großen Koalition im Wirtschaftsausschuss schlichtweg ab. Im Ergebnis ist die im Eilverfahren durchgepeitschte EEG-Novelle eine massive Energiewendebremse.

Neben der Deckelung von Wind-, Solar- und Bioenergie ist die Belastung von selbst genutztem Strom aus Erneuerbaren-Anlagen mit einem Teil der EEG-Umlage das größte Hemmnis. Die Belastung des Eigenstroms bestraft alle, die in den klimaschonenden Umbau unserer Energieversorgung investieren. Projekte von Bürgerenergiegenossenschaften sowie kleineren und mittleren Unternehmen, die sich um eine saubere Stromversorgung kümmern wollen, werden damit grundlegend in Frage gestellt. Zudem wird die Pflicht zur Direktvermarktung von regenerativem Strom verschärft. Das ist ein weiteres völlig überflüssiges Hindernis für die bisher so erfolgreiche Bürgerenergiewende.

Bei den Industrieprivilegien sieht der Gesetzentwurf entgegen früherer Aussagen der Koalitionäre eine Ausweitung statt mehr Kostengerechtigkeit vor. Die Bedingungen für großzügige Rabatte bei der EEG-Umlage werden sogar noch entschärft. So müssen künftig erst Unternehmen mit einem jährlichen Mindeststromverbrauch von 5 Gigawattstunden ein Energieaudit nachweisen. Gegenüber der vorigen Kabinettsfassung entfällt damit ein wichtiger Anreiz für mehr Energieeffizienz beim Großteil der begünstigten Unternehmen.

Zu den in letzter Minute neu aufgetauchten Punkten gehört, dass Erneuerbare Energien-Anlagen keine Vergütung mehr erhalten, wenn länger als sechs Stunden negative Preise an der Strombörse herrschen. Diese Regelung ist ein klarer Angriff auf den Einspeisevorrang für Ökostrom. Während künftig bei einem Überangebot an Strom an der Börse ganze Windparks abgeschaltet werden, können klimaschädliche Kohlekraftwerke weiter laufen. Eine echte Energiewende sieht anders aus!

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes